Fernstudium und Fernunterricht - Meister-Bafög | ||
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Meister-Bafög für das Fernstudium
Das "Meister-BAföG" (Aufstiegsfortbildungsförderungsgesetz - AFBG) unterstützt die berufliche Aufstiegsfortbildung finanziell und erleichtert die Gründung von Existenzen. Das Gesetz ist ein umfassendes Förderinstrument für die berufliche Fortbildung - grundsätzlich in allen Berufsbereichen, einschließlich der Gesundheits- und Pflegeberufe, und zwar unabhängig davon, in welcher Form sie durchgeführt wird. Sei es Vollzeit, Teilzeit, schulisch, außerschulisch, mediengestützt oder als Fernunterricht.
Die Antragstellerinnen und Antragsteller für das Meister-Bafög dürfen noch nicht über eine berufliche Qualifikation verfügen, die dem angestrebten Fortbildungsabschluss mindestens gleichwertig ist. Eine Altergrenze besteht nicht.
Sie können zur Finanzierung Ihres Lehrgangs einen Maßnahmenbeitrag in Höhe der tatsächlichen Lehrgangs- und Prüfungsgebühr erhalten, höchstens jedoch bis zur Zeit 10.226,- Euro. Der Maßnahmebeitrag für das Meister-Bafög besteht aus zwei Anteilen: einem Zuschuss von 30,5 Prozent (diesen müssen Sie nicht zurückzahlen) und einem Bankdarlehen. Das Darlehen ist während der Fortbildung und während einer anschließenden Karenzzeit von zwei Jahren – längstens jedoch sechs Jahre – zins- und tilgungsfrei.
Irrtümer und Änderungen vorbehalten -keine Haftung |
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