| Fernstudium und Fernunterricht - Aufstiegsförderung | ||
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Fernstudium als Aufstiegsfortbildung
Das Aufstiegsfortbildungsförderungsgesetz (AFBG) verfolgt die Ziele, Teilnehmerinnen und Teilnehmer an Maßnahmen der beruflichen Aufstiegsfortbildung finanziell zu unterstützen und sie zu Existenzgründungen zu ermuntern. Das Gesetz ist ein umfassendes Förderinstrument für die berufliche Fortbildung in grundsätzlich allen Berufsbereichen, und zwar unabhängig davon, in welcher Form sie durchgeführt wird (Vollzeit/ Teilzeit/ schulisch/ außerschulisch/ mediengestützt/ Fernunterricht). Die Förderung ist an bestimmte persönliche, qualitative und zeitliche Anforderungen geknüpft
Diese finanzielle Unterstützung gab es früher nur für Hochschulstudenten und Schüler. Jetzt können auch Berufspraktiker ihren Fernlehrgang komplett über BAföG finanzieren: Früher war diese Förderung als Meister-BAföG bekannt. Entgegen der Bezeichnung können jedoch nicht nur angehende Meister diese Unterstützung erhalten, sondern fast alle Teilnehmer von Kursen, die auf staatliche oder auf IHK-Abschlüsse vorbereiten. Ihre Fortbildung muss dazu für Sie eine Aufstiegsfortbildung darstellen. Und der ausgesuchte Lehrgang muss über dem Niveau einer Facharbeiter-, Gesellen- bzw. Gehilfenprüfung oder eines Berufsschulabschlusses liegen. Die Sätze entsprechen dem Meister-Bafög.
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Förderungsmöglichkeiten für das FernstudiumMeister-Bafög und Fernunterricht Schüler-Bafög und Fernunterricht Fernstudium als Aufstiegsfortbildung Bildungsgutschein für das Fernstudium
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